Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Grundlage für den Immissionsschutz auf allen Immissionswegen – Luft, Boden, Wasser, Energie.

Genehmigungsverfahren

Größere Vorhaben erfordern eine behördliche Genehmigung – so auch die Änderung oder die Errichtung einer Industrieanlage. Die diesbezügliche 4. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) gibt die Anlagen an, für die BImSchG-Genehmigungsverfahren nötig sind.

Das Antragsverfahren für neue oder geänderte BImSchG Anlagen ist komplex. Die Genehmigungspflicht richtet sich nach §4 BImSchG. Bei Änderungen einer Industrieanlage ist der erste Schritt, den Umfang zu umreißen – demnach richtet sich, ob ein Antrag (§16 BImSchG) gestellt wird oder eine Anzeige (§15 BImSchG) ausreicht. Bei sicherheitsrelevanten Anlagenteilen kann sogar eine störfallrelevante Änderung (§23a BImSchG) vorliegen. Nach Art der Anlage richtet sich, ob ein Antrag mit öffentlicher Beteiligung stattfindet oder nicht.

In weiteren Schritten werden die von der Anlage ausgehenden offensichtlichen Emissionen Freisetzung über die Luft, Freisetzung in den Boden, Freisetzung in Gewässer betrachtet. Ebenso wird auch die Lärmemission betrachtet, die Anlagensicherheit, Brandschutz und Arbeitsschutz – kurzum: alle Möglichkeiten der Einwirkung auf Menschen, Tiere oder Umwelt werden betrachtet, auf die die Änderung oder Errichtung Auswirkungen haben könnte.

Im BImSchG-Genehmigungsverfahren wird das Thema Abfall behandelt, da es eine Emission aus der Anlage darstellt.

IED

Die 4. BImSchV regelt auch, ob eine Anlage vorliegt, die unter die europäische Richtlinie 2010/75/EU (IED-Richtlinie – Industry Emissions Directive) fällt. Bei IED-Anlagen sind ggf. weitere Unterlagen im Genehmigungsverfahren notwendig – wie z.B. ein Ausgangszustandsbericht (AZB).

UVP

Im Genehmigungsverfahren sind medienübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bzw. Einzelfallprüfungen erforderlich. Auf deren Grundlage kommt die Genehmigungsbehörde dann rasch zum Prüfergebnis nach dem Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz (UVPG). Wichtig ist die umfassende Darstellung ohne Detailversessenheit. Gerade für Industrieanlagen muss eine ausgewogene Prüfgrundlage für die Ist-Situation mit den Anlagenauswirkungen vorbereitet werden.

Immissionsschutz­beauftragter

Der Immissionsschutz-Beauftragte berät den Unternehmer zum Immissionsschutz.

Unsere Leistung

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