Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für das Vermeiden, Verwerten, Beseitigen und der sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen bildet in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Darüber hinaus gelten zahlreiche weitere Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene, wie die Verpackungsrichtlinie, das Batteriegesetz (BattG) und auf Landes- und Kreisebene weitere Regelungen.

Neben regulären Abfällen in Betrieben können auch gefährliche Abfälle jeglicher Art vorhanden sein. Diese Abfälle erfordern besondere Aufmerksamkeit des Betreibers.

Abfallrangfolge

Das KrWG beschreibt in §6 die Hierarchie, nach welcher Abfälle wie folgt zu behandeln sind:

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung (auch energetisch)
  5. Beseitigung

Nach dieser Reihenfolge sollte ein Betreiber vorgehen, wenn Abfälle in seinem Betrieb anfallen.

Das folgende Beispiel aus einem Betrieb, der einen Anfall von verunreinigtem Lösemittel hat, erklärt die Abfolge:

  1. Vermeidung: Anderes Verfahren verwenden, welches weniger Anfall an Lösemitteln verursacht.
  2. Wiederverwendung: Destillation und Wiederverwendung des Lösemittels. Dabei sind energetische Aspekte zu berücksichtigen.
  3. Recycling: Verwendung des verunreinigten Lösemittels als Lösemittel für andere Verfahren.
  4. Verwertung: Verbrennung des Lösemittels zur Energiegewinnung.
  5. Beseitigung: Entsorgung auf der Deponie.

Wenn z.B. jedoch die Aufbereitung des Lösemittels mehr Energie verwenden würde als eine Verbrennung liefert, ist die Abfallhierarchie so gestaltet, dass eine Abweichung möglich ist.

Abfallbeauftragter

Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten ist in §59 KrWG geregelt. Der Abfallbeauftragte beschäftigt sich mit der Abfallwirtschaft in einem Unternehmen von der Anlieferung zu der Verbringung. Weitere Pflichten sind in §60 KrWG geregelt.

Abfallschlüssel

Jeder im Betrieb, der sich bereits mit Abfällen beschäftigt hat, hat schon einmal etwas mit Abfallschlüsseln zu tun gehabt. Dieses sind festgelegte Kategorien von Abfällen nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die aus sechs Ziffern besteht. Diese Verordnung dient der Harmonisierung im europäischen Raum, da es eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie darstellt. Gefährliche Abfälle sind dabei speziell gekennzeichnet.

Genehmigungsverfahren

Im BImSchG-Genehmigungsverfahren wird das Thema Abfall behandelt, da es eine Emission aus der Anlage darstellt.

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