Gesetzliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz ist ein weites Feld von europäischen Richtlinien, welche im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) verankert sind. Der Arbeitsschutz umfasst den technischen Arbeitsschutz, wie z.B. Regelungen zum Umgang von Maschinen und den sozialen Arbeitsschutz, wie z.B. Jugendschutzgesetz und Mutterschutz.

Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Arbeitsunfälle und Erkrankungen aufgrund der Arbeit zu verhindern und so für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Um diese Ziele zu erreichen, sind im Arbeitsschutzgesetz Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer genannt.

DGUV-Vorschriften

(früher BG-Vorschriften)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in der deutschen Rechtsprechung im Sinne des Arbeitsschutzes autonomes Satzungsrecht, was bedeutet, dass auch die Vorschriften der DGUV für den Betreiber verpflichtend sind. Die DGUV-Regelwerk (Vorschriften, Regeln, Informationen) gibt allerdings viele Informationen und Hintergründe für die getroffenen Regelungen.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Lenkungsinstrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gefahrstoffwirkungen, Maschinen und Arbeitsmittel, das Arbeitsumfeld im Allgemeinen etc. spielen hier zusammen. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen, unter denen Arbeiten ausgeführt werden, um so Lücken in der Vorsorge aufzudecken. Dabei werden zu physischen auch psychische Faktoren mit einbezogen.

Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft unterstützt den Betreiber wie andere Fachkräfte in Fragen des Arbeitsschutzes. Sie ist speziell ausgebildet und arbeitet unabhängig. Allerdings hat sie auch keine Weisungsbefugnis, sondern beratende Funktion.

Unterweisungen

Verschiedene Gesetze fordern die Unterweisung der Mitarbeiter eines Betriebes, darunter auch das Arbeitsschutzgesetz. Zentrale Aufgabe eines Betreibers ist es, die Mitarbeiter über Gesundheitsrisiken aufzuklären. Dabei kann ein Betreiber Pflichten (wie z.B. das Tragen von PSA) auferlegen und auch der Mitarbeiter hat die Pflicht, die aufgetragenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Unsere Leistung

R+D erstellt mit erprobten Checklisten die Gefährdungsbeurteilung und hilft dem Betreiber bei der Beurteilung sowie der Ableitung von möglichen Maßnahmen. Gerade durch unsere Arbeit in zahlreichen Unternehmen können wir mit bewährten Lösungsansätzen helfen.